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ecertified.chBeglaubigte Übersetzungen, elektronisch signiert

Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Ihre ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@abc-office.ch.

Gültigkeit

Hat eine elektronisch signierte beglaubigte Übersetzung denselben Wert wie Papier?

Nach Schweizer Recht ist die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Jeder Empfänger entscheidet aber, welche Formate er akzeptiert.

Was ist eine QES?

QES steht für «qualifizierte elektronische Signatur». Sie ist die höchste Stufe der elektronischen Signatur und beruht auf einem Zertifikat, das nach Identifikation des Unterzeichners von einer anerkannten Anbieterin ausgestellt wird.

Wozu dient das elektronische Siegel?

Es ersetzt den Firmenstempel. Es ist mit der UID der ABC Translation Sàrl verknüpft und belegt, dass das Dokument vom Unternehmen stammt.

Prüfung

Wie prüft der Empfänger das Dokument?

Auf drei Arten: in Adobe Acrobat Reader, auf validator.ch (Dienst des Bundes) oder auf unserer Prüfseite mit der Dokumentnummer.

Was passiert, wenn jemand das PDF verändert?

Die Signatur wird ungültig und die Prüfprogramme zeigen es an. Das macht das Dokument fälschungssicher.

Bestellung

Wie lange dauert es?

4 bis 24 Stunden digital, 48 Stunden mit notarieller Beglaubigung, 72 Stunden mit Apostille.

Was ist der Mindestpreis?

CHF 90 pro Auftrag. Der genaue Preis hängt von Seitenzahl und Sprachen ab.

Wie weiss ich, welche Stufe ich brauche?

Sagen Sie uns, wem Sie das Dokument vorlegen. Wir nennen Ihnen die passende Stufe vor Arbeitsbeginn.

Und wenn die Behörde das PDF ablehnt?

Wir erstellen die unterschriebene Papierversion und Sie bezahlen nur die Differenz.

Papier, Notar und Apostille

Können Sie eine elektronische Signatur notariell beglaubigen lassen?

Nicht aus der Ferne: Die Beglaubigung betrifft eine vor dem Notar geleistete oder anerkannte Unterschrift. Wir lassen die Papierversion beglaubigen, und der Notar kann auf Wunsch eine beglaubigte elektronische Kopie erstellen.

Gibt es in der Schweiz eine elektronische Apostille?

Derzeit nicht. Die Apostille wird von der Staatskanzlei auf dem Papieroriginal angebracht.

Ihre beglaubigte Übersetzung als signiertes PDF

Sagen Sie uns, wem Sie das Dokument vorlegen: Wir nennen Ihnen die passende Stufe und den Preis, unverbindlich.

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