Was das Verfahren verlangt
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bearbeitet Gesuche um Anerkennung ausländischer Diplome über ein elektronisches Dossier. Dokumente, die nicht in einer Schweizer Amtssprache oder auf Englisch verfasst sind, müssen von einer professionellen Übersetzung begleitet sein. Konsultieren Sie stets die Website des SBFI für die aktuellen Anforderungen Ihres Berufs.
Häufig übersetzte Dokumente
- Diplome und Abschlusszeugnisse
- Notenauszüge und Diploma Supplements
- Studienpläne und Modulbeschreibungen
- Arbeits- und Praktikumszeugnisse
- Berufsausübungsbewilligungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Warum digital hier ideal ist
Das Dossier wird online eingereicht: Ein Papieroriginal würde ohnehin eingescannt. Das signierte PDF erspart Ihnen diesen Schritt und bleibt für die Behörde prüfbar. Frist: 4 bis 24 Stunden je nach Umfang.
Muss ich Diplom und Notenauszug übersetzen lassen?
Das hängt vom Beruf und von den Vorgaben der zuständigen Stelle ab. Senden Sie uns die Liste der verlangten Unterlagen: Wir sagen Ihnen, was zu übersetzen ist.
Übersetzen Sie Diplome aus anderen Sprachen?
Ja, aus vielen Sprachen ins Deutsche, Französische, Italienische oder Englische. Fragen Sie eine Offerte mit den betreffenden Dokumenten an.