Was man sieht
Die Beglaubigungsseite ist identisch mit derjenigen, die Verwaltungen kennen: Briefkopf der ABC Translation Sàrl, Beglaubigungstext, Firmenstempel, Unterschrift des Geschäftsführers, Auftragsnummer. Wer das Dokument ausdruckt, sieht, was er gewohnt ist.
Was in der Datei steckt
Zwei kryptografische Schichten versiegeln das gesamte PDF:
| Schicht | Entspricht auf Papier | Was sie belegt |
|---|---|---|
| Qualifizierte elektronische Signatur (QES) | Die eigenhändige Unterschrift | Eine identifizierte Person hat unterschrieben |
| Elektronisches Siegel der ABC Translation Sàrl | Der Firmenstempel | Das Dokument stammt vom Unternehmen |
Signatur und Siegel decken jedes Byte der Datei ab. Wird nach dem Signieren auch nur ein Buchstabe geändert, melden es die Prüfprogramme sofort.
Rechtsgrundlage
- Art. 14 Abs. 2bis OR: Die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
- Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES): Es regelt die Anforderungen an anerkannte Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten und das geregelte elektronische Siegel juristischer Personen.
- Das Siegel ist mit der UID der ABC Translation Sàrl verknüpft und identifiziert das Unternehmen als juristische Person.
Wie die Identität des Unterzeichners festgestellt wird
Vor der Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats wird der Unterzeichner von einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten anhand eines amtlichen Ausweises identifiziert. Das Zertifikat ist persönlich und zeitlich befristet. So weiss der Empfänger mit Sicherheit, wer unterschrieben hat.
Drei Wege zur Prüfung
- Das PDF in Adobe Acrobat Reader öffnen: Ein Hinweisbalken zeigt, dass das Dokument signiert und die Signatur gültig ist.
- Die Datei beim Validator des Bundes hochladen: Der Bericht bestätigt, dass die Signatur qualifiziert ist, wer unterschrieben hat und dass das Dokument unverändert ist.
- Die Nummer auf unserer Prüfseite eingeben: sofortige Antwort in Ihrer Sprache.
Ist eine eingescannte Unterschrift eine qualifizierte elektronische Signatur?
Nein. Das Bild einer Unterschrift hat keine besondere Beweiskraft. Nur die kryptografische Signatur auf Basis eines qualifizierten Zertifikats ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Braucht es eine spezielle Software?
Nein. Jeder PDF-Reader zeigt das Dokument an. Zur Prüfung der Signatur genügen der kostenlose Adobe Acrobat Reader oder validator.ch.