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ecertified.chBeglaubigte Übersetzungen, elektronisch signiert

Beglaubigte Übersetzung mit Apostille

Stufe 3: notarielle Beglaubigung und danach Apostille der Staatskanzlei. Das braucht es, wenn das Dokument in einem anderen Land verwendet wird.

Wozu die Apostille dient

Die Apostille ist eine Formalität gemäss Haager Übereinkommen von 1961. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels einer Schweizer Urkundsperson, damit das Dokument in den anderen Vertragsstaaten anerkannt wird. Bei einer Übersetzung bezieht sich die Apostille auf die Beglaubigung des Notars, die ihrerseits die Unterschrift des Übersetzers betrifft.

Warum die Apostille auf Papier bleibt

In der Schweiz gibt es noch keine elektronische Apostille: Die Staatskanzleien verlangen das physische Original. Eine Übersetzung mit Apostille wird deshalb immer auf Papier geliefert. Brauchen Sie zusätzlich eine digitale Version für ein Online-Dossier, bestellen Sie beide Versionen.

Ablauf

  1. Wir übersetzen und beglaubigen Ihr Dokument.
  2. Unser Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers.
  3. Wir reichen das Dokument bei der Staatskanzlei zur Apostille ein.
  4. Sie erhalten das apostillierte Original per Post, in rund 72 Stunden.

Länder ohne Apostille

Einige Länder sind dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten und verlangen eine Überbeglaubigung bis zur Botschaft oder zum Konsulat. Nennen Sie uns das Zielland: Wir sagen Ihnen, welches Verfahren gilt.

Braucht es eine Apostille für die Schweiz?

Nein. Die Apostille dient nur der Verwendung im Ausland. Für Schweizer Behörden genügt je nach Empfänger die digitale oder die notariell beglaubigte Stufe.

Akzeptieren Konsulate das digitale Format?

In der Regel nicht. Konsulate und Botschaften verlangen meist ein Papieroriginal, oft mit Apostille.

Ihre beglaubigte Übersetzung als signiertes PDF

Sagen Sie uns, wem Sie das Dokument vorlegen: Wir nennen Ihnen die passende Stufe und den Preis, unverbindlich.

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